Coronakrise: Soforthilfe für Betriebe ab heute

Sehr geehrter Damen und Herren

die Corona-Krise hat unser Land in die schwierigste Situation seit Kriegsende gebracht. Wir tun alles, um dieser Krise standzuhalten. Die Einschnitte, die viele Menschen derzeit zum Teil schwer belasten, sind leider unausweichlich, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir müssen damit erreichen, dass nicht zu viele Menschen gleichzeitig in unseren Krankenhäusern behandelt werden müssen und dass wir die tatsächlich Erkrankten weiter möglichst gut versorgen können. Deshalb unterstützt die CDU-Landtagsfraktion die Maßnahmen, die die Landesregierung zu unser aller Wohl getroffen hat.

MASSNAHMEN ZUR EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBEN

Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen zu den Maßnahmen der Landesregierung.

Die überwältigende Mehrheit der Menschen im Land geht klug, vernünftig und verantwortungsvoll mit der Situation um. Bitte sorgen Sie weiter mit dafür, dass wir im Kampf gegen Corona gemeinsam erfolgreich sind, und werben Sie auch in Ihrem Umfeld dafür, dass alle in der Solidarität bleiben! Das ist lebensrettend.

Die momentane Situation verlangt uns allen viel ab. Parlament, Ministerien und Behörden und viele weitere Institutionen arbeiten mit Hochdruck und größtem Einsatz daran, die Folgen dieser außergewöhnlichen Notsituation in allen Bereichen zu dämpfen und unser Gemeinwesen auch in dieser Ausnahmelage zu organisieren.

Unseren ganz besonderen Dank verdienen in diesen Tagen alle, die für uns Dienst tun – sei es in der Pflege, in Arztpraxen oder Krankenhäusern, an der Ladenkasse oder in den Krisenstäben. Es bringt bei vielen Menschen derzeit das Beste hervor.

Hier finden Sie immer die aktuellen Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg.

Hier finden Sie alle Informationsangebote der Land- und Stadtkreise sowie aller größeren Städte in Baden-Württemberg.

SCHUTZSCHILD DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE WIRTSCHAFT
Die Bundesregierung hat unmittelbar einen Schutzschild für die Wirtschaft aufgebaut, um Unternehmen zu helfen und Beschäftigung zu erhalten. Dazu gehören insbesondere:

großzügige und flexible Regelungen zum Einsatz von Kurzarbeit – u. a. inklusive der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit,
großzügige Steuerstundungen, Absenkung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Säumniszuschläge
der Schutz der Liquidität von Unternehmen durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen; dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
die Aussetzung der Insolvenzantragsfristen, um Unternehmer auch hier entscheidend vom Druck der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu entlasten.
Der Bund wird zusätzlich ein Direkthilfen-Programm für kleine Unternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Auf Baden-Württemberg entfallen davon voraussichtlich 6,5 Milliarden Euro. Das Programm wird aktuell ausgearbeitet. Darüber hinaus plant der Bund einen neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro.

Alle Informationen zu den Unterstützungen des Bundes erhalten Sie hier .

WIRTSCHAFTSHILFEN DES LANDES
Das Land wird die Hilfspakete des Bundes mit eigenen Maßnahmen zusätzlich verstärken. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer Sondersitzung am 19. März 2020 in einem noch nie da gewesenen Eilverfahren auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion Landesmittel in Höhe von über 6 Milliarden Euro bereitgestellt, damit das Land in dieser Krise handlungsfähig bleibt und auf die akute Lage sachgerecht reagieren kann.

Der Landtag hat ein Soforthilfeprogramm mit einem branchenübergreifenden Nothilfefonds von zunächst 5 Milliarden Euro beschlossen, das akut betroffenen Solostelbständigen, Unternehmen und Freiberufler direkte Hilfen geben wird.

Ab heute Abend, 25. März 2020, können die Soforthilfen beantragt werden:

bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

Alle Informationen zu den Soforthilfen des Landes erhalten Sie hier.

Der Landtag hat zusätzlich die Freigabe der bestehenden Risikorücklagen im Landeshaushalt beschlossen. Damit stehen unverzüglich weitere 1,2 Milliarden Euro für die dringendsten Bedarfe abrufbar zur Verfügung. Unter anderem dienen diese Mittel der Beschaffung von Schutzmasken, Atemgeräten, Test-Kits, dem Aufbau von Labor-Kapazitäten und der Aufstockung der Intensivbetten.

Das Land hat außerdem bereits zahlreiche, unmittelbar verfügbare etablierte Instrumente zur Verfügung, um unseren Unternehmen jetzt beizustehen und Arbeitsplätze zu sichern. So kann die L-Bank mit ihrem Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den baden-württembergischen Unternehmen in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.

Weiterhin existieren umfangreiche Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Auch hier haben wir bereits Erleichterungen in der Coronakrise eingeleitet. Dazu gehört die Erhöhung der möglichen Bürgschaften der Bürgschaftsbank bei Betriebsmitteln im Einzelfall von 50 % auf 80 %. Ansprechpartner für dieses Instrument sind die Hausbanken.

Wichtigstes Ziel – neben dem überragenden Gut des Gesundheitsschutzes – ist es jetzt, Unternehmensinsolvenzen zu verhindern und den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden. Wir werden hierzu in den nächsten Wochen und Monaten das politische Instrumentarium entlang der auftretenden Fragen immer wieder neu justieren.

Es ist uns bewusst: Die Lage ist außergewöhnlich. Sie verlangt auch von der Politik außergewöhnliches Handeln. Dazu sind wir bereit. Und dafür werden wir alle Kräfte aktivieren.

Bleiben Sie gesund, herzliche Grüße!

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