VORTRAG MARKUS GRÜBELMdB Vorsitzender des Interfraktionellen Gesprächskreises Hospiz- und Palliativmedizin im Deutschen Bundestag, Notar a. D.

Leiden - Krankheit - Sterben.
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Am 1. September 2009 ist das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten, in dem der Deutsche Bundestag die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Patientenverfügung geregelt hat.
Wenn es einem gut geht, denkt man nicht daran, dass sich von heute auf morgen alles schlagartig ändern könnte. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

• Was wird, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin?

• Wer handelt für mich, wer entscheidet? Verwandte , Freunde oder Fremde?

• Wie werden sie über mich entscheiden? Für häusliche Pfege oder ein Pfegeheim?

• Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen?

Diese Überlegungen zeigen, dass die Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit eine wichtige Angelegenheit ist , die gut durchdacht sein will. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.

Ihr Bundestagsabgeordneter Markus Grübel wird Sie umfassend zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren und dabei auch auf das Thema Organspende eingehen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Einladung MG DKF

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